IIIhr Untertitel
 

meine leistungen
Ehe, Familie & Notfallvorsorge


 

Ehe­vertrag und Scheidungs­folgen­vereinbarung

„Brauche ich einen Ehevertrag?“ ist eine Frage, mit der viele Beteiligte an mich herantreten.


Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. 


Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:


  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?



  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer „internationalen Ehe“?


Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen.


Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Wir Notare können als unparteiische Berater diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten. Wir verhelfen Ihnen zu einem maßgeschneiderten „rechtlichen Kleid“ für Ihre persönliche Lebenssituation.


Ist die Ehe oder Beziehung gescheitert, kann durch eine vor einem Notar getroffene gütliche Einigung viel Geld eingespart werden. Notare unterstützen Sie bei der Erstellung einer Ihren Bedürfnissen angepassten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung und übernehmen dabei teilweise auch die Durchführung der Vermögensauseinandersetzung, z.B. bei Ihrer ehelichen Wohnimmobilie.


Regelungen im Kindschaftsrecht

Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption oder Vaterschaftsanerekennung sind wir der richtige Ansprechpartner.



Notfallvorsorge

Auf einmal ist man alt. Aber auch eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.


In unserer zunehmend alternden Gesellschaft wächst das Bedürfnis nach aber auch die Notwendigkeit für eine selbstbestimmte Regelung solcher Lebensabschnitte. Viele Beteiligte möchten eine Fremdbestimmung, etwa durch einen gerichtlich bestellten Betreuer in jedem Fall vermeiden. Warum braucht man eine zeitaufwändige und kostenträchtige gerichtliche Kontrolle, wenn man seine Angelegenheiten innerhalb der Familie oder innerhalb des Freundeskreises viel besser regeln kann?

 

Entgegen einer weitverbreiteten Annahme kann der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden, erst recht nicht ein guter Freund. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen.


Wir Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:


  • Generalvollmacht,
  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.


Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden.


Weiterführende Informationen der Bundesnotarkammer zu allen diesen Themen finden Sie auf deren Homepage. 

Online-Formulare
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.


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