IIIhr Untertitel
 

meine leistungen
Immobilien


 

"Ich kaufe ein Haus und jetzt muss ich auch noch den Notar bezahlen!" 


Viele Beteiligte fragen sich, ob der Hauskauf nicht auch schon ohne Notar teuer genug ist. Das ist verständlich, aber dennoch zu kurz gedacht:


Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zu­sätzlich Darlehen aufgenommen werden. 


Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens. Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um unnötige Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen. 


Der Notar bespricht mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages. 


In der Beurkundung geht der Notar den Entwurf noch einmal mit allen Beteiligten sorgfältig durch, klärt offen gebliebene Fragen und arbeitet letzte Änderungen ein. Hierbei achtet er darauf, dass alle Beteiligten genügend Zeit hatten, sich mit dem Inhalt der Beurkundung aus­ein­ander­zusetzen und dass auch rechtliche Laien der Beurkundungsverhandlung folgen können.    

 





Notare lassen Sie mit Ihrer Urkunde auch nach der Beurkundung nicht allein. Ein guter Vertrag hört nämlich nicht bei seiner Beurkundung auf. Schließlich nützt er Ihnen nichts, wenn er wirkungslos bleibt. Deshalb kümmern sich Notare auch darum, dass alles Nötige veranlasst wird, um Ihre Vereinbarungen in die Tat umzusetzen, also zum Beispiel darum, dass der Grundstückskaufvertrag ins Grundbuch kommt.


Behördengänge sind in der Regel aufwändig. Gut, dass Ihnen Notare da vieles abnehmen: Also Genehmigungen und Erklärungen über Vorkaufsrechte, etwa von Ihrer Gemeinde, anfordert; aber auch Freigaben von Banken. Außerdem überwachen Notare Ihre Zahlungen und kontrollieren, wann der Kaufpreis fällig ist. Sie können Notare sogar als Treuhänder einschalten, etwa für die Kaufsumme. Zum Schluss überprüfen sie noch, ob auch alles richtig vollzogen wurde. Oft sogar, ohne dass Sie davon überhaupt etwas merken.


Bleibt noch zu ergänzen, dass Ihnen die Urkunde auch dann hilft, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen müssen. Beispielsweise, weil der Käufer Ihres Grundstücks nicht bezahlt. Dann erteilt Ihr Notar eine Vollstreckungsklausel. Damit können Sie aus der notariellen Urkunde unmittelbar vollstrecken, genau wie aus einem Gerichtsurteil. Und das, ohne, dass Sie vor Gericht müssen.


Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus. Dies gilt insbesondere für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude – Haus oder Wohnung – erwirbt, das erst noch gebaut wird. 


Folgende Aspekte regelt Ihre Notarin / Ihr Notar in jedem Immobilienkaufvertrag:


  • Sicherung von Käufer und Verkäufer,
  • Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
  • Gewährleistung für Mängel,
  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
  • Aufteilung der Erschließungskosten und das
  • Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf).


Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Der Notar wird dann die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.


Weiterführende Informationen, insbesondere auch die hilfreichen Glossare der Bundesnotarkammer (Übersetzungen aus der juristischen Sprache in allgemeinverständliche Worte) finden Sie auf deren Homepage. 


Online-Formulare

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.
 

Zum Online-Formularbereich >
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos