gut zu wissen
Viele Beteiligten befürchten, sich den Notar nicht leisten zu können. Diese Angst möchte ich Ihnen nehmen!
Was die Gebühren für die Notarin angeht, erwarten Sie zum Glück keine bösen Überraschungen. Denn die Kosten sind gesetzlich festgelegt. Eine höhere Forderung würde also schlicht und einfach gegen das Gesetz verstoßen. Genau wie ein Rabatt. Ohnehin überprüft die staatliche Aufsicht regelmäßig, dass sich die Notare/ Notarinnen auch an die Vorschriften halten. Warum das so ist? Weil sich Preiswettbewerb und Neutralität nicht vertragen. Deshalb ist die Wahl Ihres/r Notars/in auch keine Frage der Kosten.
Normalerweise einigen sich die Beteiligten gleich bei der Beurkundung eines Vertrags darüber, wer am Ende die Kosten trägt. Allerdings: Wenn derjenige, der die Rechnung übernommen hat, nicht zahlt, können alle Notare ihr Geld von sämtlichen Beteiligten verlangen. Notfalls kann er seine Kostenforderung sogar vollstrecken. Und zwar ohne Gerichtsbeschluss. Vergessen Sie bei Ihrer Kalkulation nicht, dass sowohl das Grundbuchamt als auch das Handelsregister für ihre Arbeit Gebühren erheben. Genau wie Ihr/e Makler/in eine Provision. Mal ganz abgesehen von eventuell fälligen Steuern, wie beispielsweise der Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf.
Wenn Sie gerne wissen möchten, was genau finanziell auf Sie zukommt, fragen Sie mich ruhig vorher nach den Gebühren. Und sprechen Sie auch mit mir, wenn Ihnen eine Rechnung unklar ist. Sollten Fragen offen bleiben, kann die Notarin bei der zuständigen Notarkammer nachhaken, ob die Rechnung richtig ist. Sollten Sie dennoch anderer Meinung sein, können Sie sich an das zuständige Landgericht wenden. Selbstverständlich gebührenfrei.
Notare soll sich jeder leisten können. Deshalb richten sich die Gebühren für den/die Notar/in immer nach dem Wert des Geschäfts. Und nicht nach dem Arbeitsaufwand. Dabei richtet sich der Geschäftswert grundsätzlich nach dem wirtschaftlichen Wert: Also nach dem Kaufpreis, oder bei Schenkungen nach dem Verkehrswert.
Zudem gibt es unterschiedliche Sätze für die verschiedenen Tätigkeiten der Notare. Bezugspunkt ist dabei immer der volle Gebührensatz: Der fällt etwa dann an, wenn der/die Notar/in eine einseitige Erklärung von Ihnen beurkundet. Zum Beispiel ein Testament oder eine Grundschuld. Verträge dagegen werden mit der doppelten Gebühr berechnet. Dazu kommen dann unter Umständen noch Gebühren für extra Arbeiten, wie die Einholung von Genehmigungen oder einer Bestätigung, etwa wann der Kaufpreis fällig ist. Die Auslagen Ihres/r Notars/in für Abschriften, Porto oder Telefon müssen Sie natürlich ebenfalls ersetzen. Als letztes fällt schließlich noch die gesetzliche Umsatzsteuer an. Aber mit der haben Sie wahrscheinlich sowieso gerechnet.
Berechnungsbeispiele
Auf notar.de, dem Informationsportal der Bundesnotarkammer, finden Sie konkrete Berechnungsbeispiele zu Notarkosten.
